Erdaushub entsorgen: Erde, Ton und Mutterboden

Erdaushub entsorgen: Erde, Ton und Mutterboden

Was ist Erdaushub und welche Menge kann entsorgt werden?

Unter Erdaushub versteht man die Erde, die zum Zwecke einer Baumaßnahme aus dem Boden ausgehoben wird. Soll Erde entsorgt werden, muss die Menge berücksichtigt werden.

Kleinmengen bis 50 t können als steiniger Erdaushub angenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Boden sauber und unbelastet ist und kein Verdacht einer Altlast besteht. Dieses muss vom Abfallerzeuger durch eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls bestätigt werden. Besteht ein konkreter Verdachtsfall über eine Verunreinigung (Vorbenutzung, Unfälle, etc.) bzw. bei Mengen ab 50 t, werden eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) und eine Materialprobe zur Bewertung benötigt.

Erdaushub entsorgen – Was darf enthalten sein?

Im Erdaushub dürfen Sand, Ton, Mutterboden, Kies, Steine, Grasboden (ohne Grasnarbe) und Lehm enthalten sein.

Möchten Sie Erdaushub entsorgen, sollte er sortenrein angeliefert werden – also möglichst frei von Fremdanteilen wie beispielsweise Bauschutt. So wird eine Wiederverwertung erleichtert. Liegt keine Schadstoffbelastung vor, kann der Aushub nach einer Aufbereitung für Baumaßnahmen wiederverwendet werden. Je nach Höhe der Schadstoffbelastung, wird der Aushub entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.

AVV-Nummern:

170503*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
170504Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen

Was ist Baggergut?

Baggergut ist Bodenmaterial, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen aus oder an Gewässern entnommen wird.

Zum Baggergut zählen:

Besteht ein konkreter Verdachtsfall über eine Verunreinigung (Vorbenutzung, Unfälle, etc.) muss vorab eine Analyse gemäß der aktuell gültigen Rechtslage erfolgen und eingereicht werden. Baggergut zur Entsorgung wird zunächst einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und anschließend, je nach Schadstoffbelastung, entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.

AVV-Nummern:

170505*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
170506Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt

Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).

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