Sondernutzung: Erlaubnis für Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich

Bauarbeiten, Fassadenerneuerungen und Umzüge – manche Vorhaben benötigen überdurchschnittlich viel Platz. Oft reicht das eigene Grundstück dabei nicht aus und der angrenzende Bürgersteig muss als Stell- oder Arbeitsfläche zweckentfremdet werden. Dafür braucht es eine Sondernutzungserlaubnis. Werden öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen oder Parkplätze genutzt, ist zudem eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig, da Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Sondernutzung noch vor Baubeginn bei der jeweiligen Stadt beantragt und genehmigt wird.

Zu den öffentlichen Bereichen zählen beispielsweise:

Sondernutzungserlaubnis: Wann ist sie nötig?

Sobald Baumaßnahmen in den öffentlichen Raum ausweichen müssen, ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

Wer muss die Sondernutzung beantragen?

Der oder die Grundstückseigentümer:in ist zuständig, die Sondernutzungserlaubnis sowie die verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Erfahrungsgemäß dauert es von der Beantragung bis zur Genehmigung etwa drei Wochen.

Sondernutzung im Raum Nürnberg und Fürth

Sie wohnen in Nürnberg und haben Großes vor? Wenn Sie dafür eine Sondernutzungsgenehmigung brauchen, kann diese beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) beantragt werden. Dieser erteilt Genehmigungen und Sondernutzungen für Straßen, Parkplätze und Wege im öffentlichen Raum. Weitere Informationen finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg.

 

Wer eine Sondernutzung in Fürth im Sinn hat, kann diese in der Verwaltung der Stadt Fürth beantragen. In der Sondernutzungssatzung der Stadt Fürth finden Sie nähere Informationen dazu.

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