Begleitscheine: Entsorgungswege lückenlos nachverfolgen

Als verantwortungsbewusstes Entsorgungsunternehmen möchten wir es natürlich ganz genau wissen: Wo landet unser Abfall und wie ist er dorthin gekommen? Begleitscheine helfen uns dabei, Entsorgungswege lückenlos nachzuvollziehen. Besonders für den Transport von gefährlichen Abfällen benötigen wir deshalb Nachweise in Form von Übernahme- und Begleitscheinen.

Wer braucht Begleitscheine?

Jeder, der gefährlichen Abfall bei uns entsorgen möchte, benötigt einen passenden Begleitschein. Ohne diesen dürfen wir den Abfall nicht befördern und entsorgen. Nach behördlichen Vorgaben zählen folgende Abfälle als überwachungsbedürftig:

Hinweis: Gefährliche Abfälle sind nicht immer mit Gefahrgut gleichzusetzen. Gefahrgut muss unter größten Vorsichtsmaßnahmen transportiert werden, während gefährlicher Abfall während des Transports an sich kein Risiko birgt.

Welche Informationen enthält der Begleitschein?

In einem Begleitschein für gefährlichen Abfall sind sämtliche Informationen über die zu entsorgende Abfallcharge verzeichnet. Dazu zählen:

Wie funktioniert der Begleitschein?

Der Schein begleitet nicht nur den Abfall, sondern auch die jeweiligen Übernahmestellen, denn er muss konsequent mitgeführt werden, falls es zur Kontrolle kommt.

Bereits vor dem Transport des gefährlichen Abfalls wird der Begleitschein signiert – sowohl von den Erzeuger:innen als auch von den Beförder:innen. Letztere können die Begleitscheine auch nach der Übernahme des Abfalls signieren, wichtig, die Unterschrift ist vor der der Übergabe auf dem Papier. Entscheidend ist hierbei die richtige Reihenfolge der Unterschriften. Es gilt: Erzeuger – Beförderer – Entsorger.

Seit dem 01. April 2010 werden Begleitscheine und alle dazugehörigen Dokumente elektronisch abgewickelt. Unter elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren (eANV) erfahren Sie mehr darüber.

Mehr Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren

Wie erhalten Erzeuger:innen ihre Begleitscheine?

Wer einen Begleitschein benötigt, registriert sich zu Beginn für das elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren (eANV). Anschließend muss ein Einzelentsorgungsnachweis beantragt werden, den das Bayerische Landesamt für Umwelt (LFU) prüft und freigibt. Ist das erledigt, kann für den Entsorgungsnachweis der Erzeuger:innen Begleitscheine erstellen.

Fallen für den Begleitschein Gebühren an?

Für den Begleitschein fallen Bearbeitungsgebühren von unserer Seite, aber auch von behördlicher Seite an. Diese Gebühren können je nach Art und Menge des Abfalls variieren.

Sammelentsorgungsnachweise: Der DIE-GRÜNEN-ENGEL-Vorteil für Bauprojekte

Unser hauseigener Containerdienst besitzt eigene Sammelentsorgungsnachweise für den Bau- und Abbruchbereich der gängigsten Abfallarten. Das ermöglicht es uns, pro Bauprojekt bis zu 20t einer Abfallfraktion fachgerecht zu entsorgen und es wird von Ihnen kein Einzelentsorgungsnachweis benötigt.

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