Mineralwolle entsorgen: Die Verpackung in Big Bags ist notwendig

Was ist Mineralwolle und wofür wird sie verwendet?

Künstliche Mineralfasern, abgekürzt KMF, werden umgangssprachlich auch als Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, Kamilit oder Kamelit bezeichnet. Genutzt werden sie hauptsächlich als Dämmmaterial. Die Mineralfasern, die mit einem RAL-Gütezeichen gezeichnet sind, sind gesundheitlich unbedenklich. Jedoch stehen die Fasern bei KMF, die bis ins Jahr 2000 hergestellt wurden, im Verdacht, krebserregend zu sein. Möchten Sie Mineralwolle entsorgen, dürfen keine Mineralfaserplatten enthalten sein.

Mineralwolle entsorgen

Die künstlichen Mineralfasern können nur schwer verwertet werden und werden daher zur Beseitigung abgegeben. Hierzu ist es notwendig, dass die Mineralfaserwolle in Big Bags staubdicht verpackt ist. Durch Verpressung des Materials und der erneuten Verpackung wird Deponieraum eingespart. Die Grünen Engel haben bereits 2015 in eine Anlage für die Verpressung und Verdichtung von künstlichen Mineralfasern investiert. 2022 wurde die Anlage dann umgebaut und modernisiert.

Zu diesem Thema empfehlen wir folgenden Artikel:

Volumenreduzierung von Mineralfaserabfällen vor der Deponierung (siehe Jahresbericht Gewerbeaufsicht 2015, Seite 66+67)

Die Entsorgung von Mineralwolle kann über den Abfallschlüssel 170604 (ungefährlich) erfolgen. Allerdings ist hierzu der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei dem zu entsorgenden Material tatsächlich um ungefährliche Mineralfaserwolle handelt.

Im Regelfall wird das Dämmmaterial im Eingang und im Ausgang als gefährlicher Abfall mit der AVV 170603* behandelt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_32_kuenstliche_mineralfasern.pdf

Gemäß des Bayerischen Abfallgesetzes und des Abfallwirtschaftsgesetzes ist Mineralwolle andienungspflichtig und daher bei der jeweiligen Gebietskörperschaft abzugeben.

Verpackt in Big Bags, AVV-Nummern:

170603*Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
170604Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603* fällt

Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).

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