eANV: elektronisches Nachweisverfahren für die sichere Verwaltung abfallrechtlicher Belege

Das elektronische Abfall-Nachweisverfahren (eANV) ist das A und O für alle, die gefährliche Abfälle erzeugen, befördern oder entsorgen. Es regelt das gesamte Nachweisverfahren in digitaler Form. Über das eANV werden alle Sammel-/Entsorgungsnachweise und Begleitscheine geführt.

Das eANV bietet insbesondere drei wichtige Funktionen:

Seit dem 01.04.2010 müssen alle abfallrechtlichen Belege, wie z. B. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, von Erzeuger:innen und Beförder:innen über das eANV erstellt und geführt werden.

Wie können Sie das eANV verwenden und welche Voraussetzungen bringt es mit sich?

Die Art und Weise, wie die das elektronische Nachweisverfahren abgewickelt wird, hängt von der Menge der erforderlichen Begleitscheine ab. Grundsätzlich lässt sich das eANV über einen Inhouse Server, einen Provider oder das Länder-eANV durchführen.

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden, es sind stets ein internetfähiger PC (inkl. Signaturkomponenten wie Karte und Kartenleser) sowie eine Registrierung mithilfe Ihrer Erzeuger:innen-/Beförder:innen-Nummer bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) notwendig. Die elektronische Signatur ist für Erzeuger:innen und Beförderer:innen übrigens verpflichtend.

Wie bekommt man das elektronische Nachweisverfahren?

Sind Sie schon registriert? Anmelden können Sie sich bei der Zentralen Koordinationsstelle Abfall (ZKS) oder einem geeigneten, alternativen Provider. Ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen, lassen sich Ihre Nachweise und Begleitscheine online erzeugen und digital signieren. Wir empfehlen weiterhin einen zusätzlichen Ausdruck des Begleitscheins und des Nachweises Ihrem Fahrer oder Ihrer Fahrerin mitzugeben.

Mehr Informationen zum Thema eANV finden Sie im eANVportal oder in unserer Download-Bar, wo wir alles Wichtige für Sie in einem PDF zusammengefasst haben.

Sie haben spezifische Fragen zum elektronische Abfall-Nachweisverfahren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

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FAQ – eBegleitschein und elektronisches Nachweisverfahren