Was ist Bauschutt und was zählt dazu?
Als gemischter Bauschutt werden Baustellenabfälle bezeichnet, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallen. Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Baumaterialien. Darin unterscheidet er sich vom Baumischabfall, der auch nicht-mineralische Abfälle enthält. Wer Bauschutt entsorgen möchte, sollte daher darauf achten, dass keine Störmaterialien enthalten sind.
Zum gemischten Bauschutt zählen:
- Ziegel
- Porzellan und Keramik (z.B. Poltergut)
- Fliesen (z.B. Küchenfließen oder Badezimmerfließen)
- Putzreste
- Mörtel
- Beton ohne Bewehrung
- Klinkersteine
- Mauersteine
- Pflastersteine
- Natursteine und Felsen
- Dachziegel
Nicht zum gemischten Bauschutt gehören:
- Glasabfälle
- Holzreste und Sägespäne
- Bodenaushub wie Erde, Lehm, Kies und Sand
- Metall wie Heizkörper und Kabel
- Flüssige Abfälle
- Staubförmige Materialien
- Gips
- Schamottsteine
- Strahlsand
- Ytong
- Gips
Bauschutt entsorgen & recyceln
Unbelasteter Bauschutt wird durch diverse Brech- und Aufbereitungsprozesse zum Recycling-Mix 0/45 bzw. Recycling-Sand 0/5 verarbeitet und als Recyclingprodukt verkauft.
Bei beispielsweise durch Schwarzanstrich verunreinigtem Bauschutt oder bei Bauschutt mit Altlastenverdacht ist zur Einstufung eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) notwendig. Dabei wird der Bauschutt gemäß den aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorgaben begutachtet. Je nach Ergebnis kann das Material auf einer entsprechenden Deponie oder in einer Grube entsorgt beziehungsweise über unsere Aufbereitungsanlagen zu Deponieersatz- oder Versatzbaustoff verarbeitet werden.
Potenzial der Baustoff-Verwertung – Anmerkung
Im Zuge von Bau- und Abrissverfahren fallen in Deutschland jährlich ca. 200 Millionen Tonnen Baustellenabfälle an. Etwa 25-30% der Abfälle bestehen aus mineralischem Bauschutt, der potenziell stofflich wiederverwertet werden kann.Verantwortliche Personen wie Bauherren und Abrissleiter sollten deshalb Sorge dafür tragen, Abfälle auf der Baustelle von Anfang an möglichst sortenrein zu erfassen, um Ressourcen zu bewahren. Zudem sind die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
AVV-Nummern:
170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten |
170107 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).