Welches Holz gehört in die Altholz-Kategorie AIV?
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien AI bis AIV und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Holz der Kategorie AIV liegt vor, wenn das Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, oder aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann (ausgenommen PCB-Altholz).
Zu den Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (zum Beispiel Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren, unbehandelte Dachstühle)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Sortimente aus der Landwirtschaft (z. B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
- Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)
- Munitionskisten
- Altholz aus Schadensfällen (zum Beispiel Brandholz)
- Altholz aus industrieller Anwendung (zum Beispiel Industriefußböden, Kühltürme)
Kategorie AIV Holz entsorgen und verwerten
In Bayern herrscht für die Entsorgung von Holz der Kategorie AIV ein Sonderfall. Hier muss in Entsorgungsnachweisen zwischen drei verschiedenen AIV Holz Kategorien unterschieden werden: Althölzer, die den Schadstoff PAK enthalten (Bahnschwellen), halogenorganischen Althölzer (Konstruktionshölzern) und AIV Hölzern mit schwermetallhaltiger Belastung (Fensterhölzern). Diese Altholzkategorie können in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken nach BImSchG energetisch verwertet werden, sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten. Je nach Menge und Herkunft sind Nachweisdokumente für die Entsorgung von Holz der Kategorie AIV nötig.
AVV-Nummern:
170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall) |
200137* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält (gefährlicher Abfall) |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).