Was versteht man unter Sperrmüll und welche Materialien enthält er?
Als Sperrmüll werden Abfälle aus Privathaushalten und Gewerben bezeichnet, die für eine Entsorgung über den Hausmüll zu sperrig sind. Sperrmüll fällt beispielsweise bei Entrümpelungen an. Er besteht vorrangig aus Holz und Metall, es können aber auch Kunststoffe und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) enthalten sein.
Zum Sperrmüll zählt:
- Möbel, Schränke und Regale
- Teppichböden und Fußbodenbeläge
- Hölzerne Gebrauchsgegenstände
- Schrott
- Bettgestelle
- Fahrräder
- Matratzen
- Einrichtungsgegenstände
- Fenster und Türen ohne Glas
- Spielzeug
- Generell sperrige Gegenstände aus Haushalt und Garten
Sperrmüll entsorgen und verwerten
Wenn wir Sperrmüll entsorgen, werden Holz, Metalle, Kunststoffe und PPK aussortiert und einem stofflichen Recycling zugeführt. Die Restfraktionen werden in unserer Gewerbemüllaufbereitungsanlage zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet und anschließend in Kraftwerken und Zementwerken zur Energiegewinnung eingesetzt.
Im Sperrmüll dürfen nicht enthalten sein:
- Elektronikgeräte
- Dachpappe und bitumenhaltige Materialien
- Mineralfasern/Glaswolle/Steinwolle
- Farben, Lacke und Lösungsmittel
- Sonstige Flüssigkeiten
- Stäube und staubende Materialien
- Asbesthaltige Materialien
- Batterien
- Druckbehälter, wie Spraydosen oder Gasbehälter
- Medizinische Abfälle
AVV-Nummer:
200307 | Sperrmüll als Siedlungsabfall |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).