Was ist Asphalt und wie setzt er sich zusammen?
Allgemein wird Asphalt im Verkehrsflächenbau oder als Abdichtungssystem beispielsweise im Wasser- oder Deponiebau eingesetzt. Er besteht aus Gestein verschiedener Körnungen und dem sogenannten Bitumen – einem dunklen, zähflüssigen Bindemittel aus Kohlenwasserstoff. Das Bindemittel Bitumen ist vom Bindemittel Teer zu unterscheiden. Teerhaltiges Bindemittel ist ein gefährlicher Abfall und Kohlenstämmig, während Bitumen Mineralölstämmig ist. Die Benutzung von Teer im Straßenbau ist seit 1984 untersagt. Möchte man Straßenaufbruch bzw. Asphalt entsorgen, gilt es also, vorher dessen Teergehalt zu ermitteln.
Straßenaufbruch wird wie folgt unterschieden:
- Asphalt, teerfrei
- teerhaltiger Asphalt, PAK < 1.000 mg/kg
- teerhaltiger Asphalt, PAK > 1.000 mg/kg – gefährlicher Abfall!
- Benzo(a)pyren >50 mg/kg – gefährlicher Abfall
Asphalt entsorgen und recyceln
Damit der Asphalt in die entsprechende Belastungskategorie eingestuft werden kann, ist im Vorfeld ein Nachweis über den enthaltenen PAK-Gehalt erforderlich. Asphalt wird ab einem PAK-Gehalt von 1.000 mg/kg oder einem Gehalt an Benzo(a)pyren von 50 mg/kg als gefährlicher Abfall gehandhabt.
Je nach Einstufung erfolgt die Asphaltentsorgung oder -verwertung: Ungefährliches Material wird als Deponiebaustoff verwendet, thermisch behandelt oder über unsere Anlagen zu Untertageverwertungsmaterial verarbeitet.
AVV-Nummern:
170301* | Kohlenteerhaltige Bitumengemische (gefährlicher Abfall) |
170302 | Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV)