Was ist Fehlboden und wo fällt er an?
Fehlböden, Fehlbodensand und -schlacke sind Schüttungen in Fußböden, Decken oder Ausgleichsschichten im Dachbereich. Sie sind vor allem in historischen Gebäuden mit Deckengewölben zu finden. Dort wurden Sande, Schlacke, Bauschutt und verschiedene Materialmischungen häufig als Schüttmaterial verwendet. Bei Sand- und Schlacke-Gemischen können Kontaminationen mit Schwermetallen und dem Schadstoff PAK vorliegen. Ist nach einer durchgeführten Sanierungsmaßnahme Fehlboden zu entsorgen, bedarf dieser einer ordnungsgemäßen Entsorgung.
Zur Abfallart Fehlboden zählen:
- Fehlbodenschüttungen
- Wandschüttungen
- Schlacken als Füllmaterial in den Zwischendecken und -wänden alter Gebäude
Fehlboden entsorgen und verwerten
Je nach Belastungsgrad wird der Fehlboden nach einer mineralischen Aufbereitung entweder obertägig auf Deponien oder im Bergversatz als Versatzbaustoff verwertet. Zur Entsorgung von Schüttmaterial ist eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) gemäß den abfallrechtlichen Regelwerken erforderlich.
AVV-Nummern:
100101 | Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 100104 fällt |
170107 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen |
170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten |
170504 | Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).