Was versteht man unter Gartenabfällen?
Als Gartenabfälle werden alle pflanzlichen Abfälle zur Kompostierung bezeichnet. Dabei handelt es sich meist um Grünschnitt, Laub, Äste, Rasenschnitt oder kleinere Stammhölzer. Möchten Sie Gartenabfälle entsorgen, dürfen darin keine Fremdstoffe enthalten sein.
Zu Gartenabfällen zählen:
- Gartenabfälle
- Grünschnitt
- Strauchschnitt
- Stammholz (max. Durchmesser 0,3m; max. Länge 2m)
- Rinden
- Laub
- Stroh
- Unkraut
- Astholz
- Fallobst
- Gemähtes Gras
- Sträucher
- Heckenschnitt
- Grasschnitt
- Blumen und Pflanzen
Gartenabfälle entsorgen und verwerten
Vor der Entsorgung von Gartenabfällen ist möglicherweise zuerst eine Trennung in hartes (Äste, Stammholz) und weiches Material (Laub, Grasschnitt) nötig. Hartes Material kann zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet werden. Weiches Material wird hingegen meist durch Kompostierung oder Rotte verwertet, während der die enthaltene Organik durch Kleinstlebewesen und Sauerstoffzufuhr zersetzt wird. Durch Siebung aufbereitet entsteht daraus Kompost – ein natürlicher, vollwertiger Dünger, der im Garten oder in der Landwirtschaft zur Bodenverbesserung eingesetzt wird.
AVV-Nummern:
200138 | Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält |
200201 | biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).