Welches Holz gehört in die Altholz-Kategorie AIV?
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien AI bis AIV und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Holz der Kategorie AIV liegt vor, wenn das Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, oder aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann (ausgenommen PCB-Altholz).
Zu den Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (zum Beispiel Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren, unbehandelte Dachstühle)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Sortimente aus der Landwirtschaft (z. B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
- Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)
- Munitionskisten
- Altholz aus Schadensfällen (zum Beispiel Brandholz)
- Altholz aus industrieller Anwendung (zum Beispiel Industriefußböden, Kühltürme)
Kategorie AIV Holz entsorgen und verwerten
In Bayern herrscht für die Entsorgung von Holz der Kategorie AIV ein Sonderfall. Hier muss in Entsorgungsnachweisen zwischen drei verschiedenen AIV Holz Kategorien unterschieden werden: Althölzer, die den Schadstoff PAK enthalten (Bahnschwellen), halogenorganischen Althölzer (Konstruktionshölzern) und AIV Hölzern mit schwermetallhaltiger Belastung (Fensterhölzern). Diese Altholzkategorie können in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken nach BImSchG energetisch verwertet werden, sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten. Je nach Menge und Herkunft sind Nachweisdokumente für die Entsorgung von Holz der Kategorie AIV nötig.
AVV-Nummern:
170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall) |
200137* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält (gefährlicher Abfall) |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Elektronisches Nachweisverfahren & Zertifikate
Die weiteren Holz-Abfallarten
Welches Holz gehört in die Altholz-Kategorie AII?
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Altholz ist der Kategorie A2 zuzuordnen, wenn es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden.
Pre-consumer Material oder Post-consumer Material?
Gemäß der FSC-Richtlinie wird bei der Annahme von Holz zwischen pre-consumer Material und post-consumer Material unterschieden. Bei post-consumer Material handelt es sich um Gebrauchtholz, das regulär nach seiner Nutzung entsorgt und durch Recycling zurück in den Stoffkreislauf geführt wird, z. B. zur Produktion von Spanplatten.
Pre-consumer Material hingegen entsteht unfreiwillig und wird nicht für einen spezifischen Nutzen hergestellt. Dazu zählen beispielsweise Verschnittreste oder zurückgewiesene Holzprodukte.
Zu Holzabfällen der Kategorie AII zählen:
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Schalhölzer von Baustellen
- Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen)
- Bauspanplatten
- Möbel ohne PVC-Beschichtungen
Altholz AII entsorgen und verwerten
Möchten Sie AII Holz entsorgen, bietet sich primär die stoffliche Verwertung an, es ist aber auch eine thermische Verwertung möglich. Gemischtes Holz der Kategorie AII lässt sich z. B. stofflich zu Recycling-Hackschnitzeln für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Metall- oder Eisenbeschläge können dabei abgeschieden werden, Die Verwertungsmöglichkeiten regelt die Altholzverordnung, in der auch Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgelegt sind. Verwertungsalternativen sind die Gewinnung von Synthesegas zur chemischen Nutzung aus dem Altholz der Kategorie AII oder die Verarbeitung zu Aktiv- oder Industrieholzkohle.
Auch eine energetische Verwertung nach BImSchG in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken ist möglich, sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten.
Sie können das Altholz der Kategorie AII mit Metall und Eisen bei uns abliefern. Sollten Störstoffe enthalten sein, sprechen Sie uns darauf an und wir finden eine Lösung.
AVV-Nummern:
170201 | Holz als Bau- und Abbruchabfall |
200138 | Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Elektronisches Nachweisverfahren & Zertifikate
Die weiteren Holz-Abfallarten
Welches Holz gehört in die Altholz-Kategorie AIII?
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien AI bis AIV und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Altholz ist der Kategorie AIII zuzuordnen, wenn es sich um Holz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden. Mengenmäßig fällt Altholz AIII am geringsten an.
Zu den Holzabfällen der Kategorie AIII zählen:
- Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
- Möbel mit PVC-Beschichtungen
- Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
Altholz AIII entsorgen und verwerten
Holz mit halogenorganischen Beschichtungen lässt sich stofflich zu Recycling-Hackschnitzel für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Vorab müssen die Beschichtungen durch eine Vorbehandlung entfernt werden. Die weiteren Verwertungsmöglichkeiten (Gewinnung von Synthesegas, Herstellung von Aktiv- oder Industrieholzkohle) regelt die Altholzverordnung. In dieser sind auch die Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgeschrieben. Gemischtes Holz der Kategorie AIII eignet sich auch für eine energetische Verwertung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken – sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten. Auf diese Weise kann das Altholz die Primärenergieträger ersetzen.
AVV-Nummern:
170201 | Holz als Bau- und Abbruchabfall |
200138 | Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).