Wo fallen Salze als Abfall an?
Feste Salze bilden einen Bestandteil der Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden in Form von Streusalz, Salzringen oder überlagertem Salz aus der Wasseraufbereitung.
Salz entsorgen und verwerten
Gibt es Salz zu entsorgen, ist eine obertägige Verwertung aufgrund der Wasserlöslichkeit der Salze nicht möglich. Daher bietet sich eine Verfestigung der Abfälle und eine anschließende Einbringung in die Untertageverwertung an.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit verpackte überlagerte Salze bei uns anzuliefern.
Aufgrund der vielfältigen Entstehungsweise der Salze sind immer eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) und eine Materialprobe zur Bewertung notwendig.
AVV-Nummern:
060313* | Feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten |
060314 | Feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 060311 und 060313 fallen |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).