Altholz AII: Dieses Altholz lässt sich hervorragend stofflich verwerten

Altholz AII: Dieses Altholz lässt sich hervorragend stofflich verwerten

Welches Holz gehört in die Altholz-Kategorie AII?

Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Altholz ist der Kategorie A2 zuzuordnen, wenn es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden.

Pre-consumer Material oder Post-consumer Material?

Gemäß der FSC-Richtlinie wird bei der Annahme von Holz zwischen pre-consumer Material und post-consumer Material unterschieden. Bei post-consumer Material handelt es sich um Gebrauchtholz, das regulär nach seiner Nutzung entsorgt und durch Recycling zurück in den Stoffkreislauf geführt wird, z. B. zur Produktion von Spanplatten.

Pre-consumer Material hingegen entsteht unfreiwillig und wird nicht für einen spezifischen Nutzen hergestellt. Dazu zählen beispielsweise Verschnittreste oder zurückgewiesene Holzprodukte.

Zu Holzabfällen der Kategorie AII zählen:

Altholz AII entsorgen und verwerten

Möchten Sie AII Holz entsorgen, bietet sich primär die stoffliche Verwertung an, es ist aber auch eine thermische Verwertung möglich. Gemischtes Holz der Kategorie AII lässt sich z. B. stofflich zu Recycling-Hackschnitzeln für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Metall- oder Eisenbeschläge können dabei abgeschieden werden, Die Verwertungsmöglichkeiten regelt die Altholzverordnung, in der auch Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgelegt sind. Verwertungsalternativen sind die Gewinnung von Synthesegas zur chemischen Nutzung aus dem Altholz der Kategorie AII oder die Verarbeitung zu Aktiv- oder Industrieholzkohle.

Auch eine energetische Verwertung nach BImSchG in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken ist möglich, sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten.

Sie können das Altholz der Kategorie AII mit Metall und Eisen bei uns abliefern. Sollten Störstoffe enthalten sein, sprechen Sie uns darauf an und wir finden eine Lösung.

AVV-Nummern:     

170201Holz als Bau- und Abbruchabfall
200138Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält

Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).

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