Welches Holz gehört in die Altholz-Kategorie AIII?
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien AI bis AIV und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Altholz ist der Kategorie AIII zuzuordnen, wenn es sich um Holz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden. Mengenmäßig fällt Altholz AIII am geringsten an.
Zu den Holzabfällen der Kategorie AIII zählen:
- Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
- Möbel mit PVC-Beschichtungen
- Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
Altholz AIII entsorgen und verwerten
Holz mit halogenorganischen Beschichtungen lässt sich stofflich zu Recycling-Hackschnitzel für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Vorab müssen die Beschichtungen durch eine Vorbehandlung entfernt werden. Die weiteren Verwertungsmöglichkeiten (Gewinnung von Synthesegas, Herstellung von Aktiv- oder Industrieholzkohle) regelt die Altholzverordnung. In dieser sind auch die Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgeschrieben. Gemischtes Holz der Kategorie AIII eignet sich auch für eine energetische Verwertung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken – sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten. Auf diese Weise kann das Altholz die Primärenergieträger ersetzen.
AVV-Nummern:
170201 | Holz als Bau- und Abbruchabfall |
200138 | Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).