November 2015 – bvse veröffentlicht
„Als Altholzrecycler ist man als doppelter Dienstleister zwischen den Interessen der Abfallerzeuger und der verwertenden Industrie eingebunden. Um beiden Kundengruppen gerecht zu werden, sind eine gute Betriebsorganisation sowie die Lieferung gleichbleibender Qualitäten in die Verwertung unerlässlich“, so das Mitglied im bvse-Fachverbandsvorstand Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle, Johannes Gritz (Grüne Engel, Nürnberg).
Wie auch schon in den Bereichen Textilrecycling oder der Akten- und Datenträgervernichtung, wird der bvse nun auch im Bereich des Altholzrecyclings bzw. der Verwertung ein spezielles Qualitätssiegel anbieten. Dieses hat der Fachverband „Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle“ im Rahmen der bvse-Jahrestagung seinen Mitgliedern vorgestellt.
Der Verband reagiert damit auf die im Markt kontrovers geführten Diskussionen um die erreichbaren Qualitäten, insbesondere für die stoffliche Verwertung. Ziel der Zertifizierung ist es, aufbauend auf der Auditierung zum Entsorgungsfachbetrieb, die qualitätsrelevanten Anforderungen an die Erfassung des Altholzes sowie die Aufbereitung zu Hackschnitzeln tiefer zu beschreiben. Dem wird ein kombiniertes System der Eigen- und Fremdüberwachung hinterlegt. Die Anforderungen spiegeln zum einen die notwendigen Gebote der Altholzverordnung wider sowie weitere Qualitätsanforderungen, die für die jeweiligen Verwertungswege des Altholzes notwendig sind. Da die Ansprüche an die stoffliche und die energetische Verwertung von Altholz unterschiedlich sind, kann der Aufbereiter die Zertifizierung nur für einen oder gleich für beide Verwertungsbereiche ausführen lassen.
Durchführen soll die Zertifizierung die bvse-Zert GmbH, die mit entsprechenden akkreditierten Sachverständigen zusammenarbeitet. Geplant ist eine jährliche Überprüfung, die aus einer Dokumentenprüfung sowie einer umfangreichen Betriebsbegehung besteht. Das Qualitätssiegel soll eine Gültigkeit von 18 Monaten haben. Um ein einheitliches Prüfschema zu gewährleisten, findet die Begutachtung nach einer speziellen Prüfliste statt. Diese Prüfliste schließt Fragen zu Genehmigungen und Betriebsorganisation, Altholzannahme, Lagerung, Betriebssicherheit, Produktüberwachung, Probenahme und Analysenerstellung ein. Eine Mitgliedschaft im bvse ist keine Voraussetzung für die Erlangung des Qualitätssiegels. Als erste Unternehmen wollen sich die Altholzrecyclingunternehmen des bvse-Fachvorstandes zertifizieren lassen. Biomassekraftwerke und Spanplattenwerke können anhand des Qualitätssiegels erkennen, dass der Betrieb umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführt und diese einhält.