Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt Kategorie A1 bezeichnet Holz, das naturbelassen ist oder lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Zudem darf AI Holz bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt worden sein.
Pre-consumer Material oder Post-consumer Material?
Gemäß der FSC-Richtlinie wird bei der Annahme von Holz zwischen pre-consumer Material und post-consumer Material unterschieden. Bei post-consumer Material handelt es sich um Gebrauchtholz, das regulär nach seiner Nutzung entsorgt und durch Recycling zurück in den Stoffkreislauf geführt wird, z. B. zur Produktion von Spanplatten.
Pre-consumer Material hingegen entsteht unfreiwillig und wird nicht für einen spezifischen Nutzen hergestellt. Dazu zählen beispielsweise Verschnittreste oder zurückgewiesene Holzprodukte.
Zu den Holzabfällen der Kategorie AI zählen:
- Verschnitt, Abschnitte und Späne von naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz (zum Beispiel Europaletten)
- Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten
- Kabeltrommeln aus Vollholz (hergestellt nach 1989)
- naturbelassenes Vollholz von Baustellen
- Vollholzmöbel
Kategorie AI Holz entsorgen und verwerten
Unbehandeltes Holz der Kategorie AI lässt sich optimal stofflich zu Recycling-Hackschnitzel für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Metall- oder Eisenbeschläge können dabei abgeschieden werden, Die Verwertungsmöglichkeiten für AI Holz regelt die Altholzverordnung, in der auch Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgeschrieben sind. Verwertungsalternativen sind die Gewinnung von Synthesegas zur chemischen Nutzung oder die Herstellung von Aktiv- oder Industrieholzkohle.
AVV-Nummern:
150103 | Verpackungen aus Holz |
200138 | Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).