Estrich entsorgen: die Estrich-Art bestimmt über die Entsorgungsweise

Estrich entsorgen: die Estrich-Art bestimmt über die Entsorgungsweise

Was ist Estrich und wo wird er verwendet?

Estrich bezeichnet im Allgemeinen den Untergrund für Fußbodenbeläge. Abhängig von den gewünschten Eigenschaften werden unterschiedliche Bestandteile gewählt. Wer Estrich entsorgen möchte, muss folglich dessen Zusammensetzung berücksichtigen.

Zementestrich entsorgen und wiederverwerten

Bei Zementestrich handelt es sich um die gängigste Estrich-Art. Er wird ähnlich wie Beton durch die Mischung von Zement, Wasser und Sand hergestellt. Der Zementestrich kann wie Betonbruch entsorgt oder aufbereitet und wiederverwertet werden – sofern keine Schadstoffbelastungen oder Anhaftungen vorliegen.

AVV-Nummern:

170101Beton
170106*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
170107Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen

Gipsestrich entsorgen und verwerten

Gipsestrich ist auch als Anhydritestrich bekannt. Fließestriche sind typischerweise auf Gipsbasis hergestellt. Im Gegensatz zum Zementestrich kann dieser Estrich großflächiger eingebaut werden. Die Entsorgung von Gipsestrich richtet sich nach seinem Gips-Anteil. Je nach Fremdstoffanteilen oder Anhaftungen werden Gipsestriche einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und ihrer Schadstoffbelastung entsprechend entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.

AVV-Nummern:

170801*Baustoffe auf Gipsbasis, die gefährliche Stoffe enthalten
170802Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen

Magnesitestrich entsorgen und verwerten

Magnesitestrich wird auch Steinholz genannt. Heutzutage ist er vor allem in Nachkriegsbauten zu finden, wo er oft mit Holzmehl oder Holzstückchen vermischt ist.

Soll dieser Estrich entsorgt werden, muss er vorher aufgrund vielfach möglicher Füllstoffe analysiert werden – auch auf Asbest (Nachweisgrenze 0,1 % n.n.). Magnesitestriche werden einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und anschließend, je nach Schadstoffbelastung, entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.

AVV-Nummern:

170101Beton
170106*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
170107170107
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen

Asbesthaltigen Estrich entsorgen

Asbesthaltiger Estrich zählt zu den andienungspflichtigen, d. h. zu den Beseitigungsabfällen. Nähere Informationen darüber erhalten Sie bei unserem Containerdienst Hoffmann Entsorgung und Logistik GmbH. 

AVV-Nummern:

170605*Asbesthaltige Baustoffe

Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).

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