Was versteht man unter Gewerbeabfall?
Gewerbeabfall fällt beispielsweise in Betrieben, Unternehmen, im Handel oder in öffentlichen Einrichtungen an. Die enthaltenen Materialien können je nach Branche stark variieren, ähneln in der Zusammensetzung jedoch generell dem Hausmüll.
Zum Hausmüll-ähnlichen Gewerbeabfall zählen Mischungen aus:
- Verpackungsmaterialien
- Holz
- Folien
- Kunststoffe
- Verbundmaterialien
- Textilien (in geringen Mengen)
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Metalle
- Büroabfälle
- Produktionsabfälle
Gewerbeabfall entsorgen und verwerten
In Gewerbeabfällen sind häufig große Mengen an verwertbaren Materialien enthalten. Wertstoffe und recycelbare Materialien wie Holz, Folie und Papier sowie Kunststoffe und Metalle können sortiert und zurück in den Kreislauf gebracht werden. Die Restfraktionen werden aufbereitet und können durch die thermische Verwertung zur Energiegewinnung genutzt werden. Bitte beachten Sie die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung. Laut dieser sind Erzeuger und Besitzer nicht getrennt gehaltener Abfälle verpflichtet, diese unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen.
AVV-Nummer:
200301 | Gemischte Siedlungsabfälle |
Nicht enthalten sein dürfen:
- Elektronikgeräte
- Dachpappe und bitumenhaltige Materialien
- Mineralfasern/Glaswolle/Steinwolle
- Farben, Lacke und Lösungsmittel
- Sonstige Flüssigkeiten
- Stäube und staubende Materialien
- Asbesthaltige Materialien
- Batterien
- Druckbehälter, wie Spraydosen oder Gasbehälter
- Medizinische Abfälle
- Lebensmittel und organische/verderbliche Abfälle
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).