Baustellenmischabfälle entstehen in Baubetrieben, beispielsweise bei Neubauten, Umbauten und Entkernungen von Häusern oder Wohnungen. Im Gegensatz zum Bauschutt, der ausschließlich aus mineralischen Abfällen besteht, finden sich im Baustellenmischabfall auch sonstige Baumaterialien wie Holz, Kunststoffe, Metalle, Papier, Pappe, Kartonagen und Folien. Der Unterschied zum hausmüllähnlichen Gewerbeabfall besteht vor allem in den höheren Bestandteilen an Holz, Metall und mineralischen Gemischen. Dabei dürfen ausschließlich feste Stoffe in den Mischabfall-Container – Flüssigkeiten sind gesondert zu entsorgen.
In den Baustellenmischabfall gehören
- Bauschutt (in geringen Mengen)
- Metallschrott, z. B. Moniereisen, Heizkörper, Träger
- Holz, z. B. Bau- und Abbruchholz, auch lackiertes Holz
- Papier, z. B. leere Zementsäcke
- Kabel und Rohre
- Tapetenreste
- Teppichboden
- Folienreste
- Styropor (Verpackungsstyropor)
In den Baustellenmischabfall gehören nicht
- künstliche Mineralfasern, z. B. mineralisches Dämmmaterial (Steinwolle, Glaswolle)
- Asphalt
- Elektronikschrott
- Asbest
- Gips/Ytong
- HBCD-haltige Abfälle
- imprägnierte Außenhölzer, z. B. Fensterholz, Bahnschwellen, Zaunelemente
- Farben und Lacke, Chemikalien
- Batterien
- Hausmüll, z. B. Bioabfälle, Grünabfälle
- Lebensmittel und Konservendosen
- Ölhaltige Abfälle, z.B. Ölfilteraus KfZ-Wekstätten
- Generell flüssige, staubende oder gefährliche Abfälle
AVV-Nummer:
170904 | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen |
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).